Nach einem Unfall kann es oft schwierig sein, bei der Gegenseite Ihr gutes Recht zu erlangen. Gerne nehme ich in einem solchen Fall Ihre Interessen wahr und setze mich für Sie mit der Gegenseite, Versicherungen oder Ermittlungsbehörden in Verbindung. Auch bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld können Sie sich auf meine umfangreiche Erfahrung verlassen.
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
- Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Auseinandersetzung mit Haftpflichtversicherungen