Im Bereich des Erbrechts stehe ich Ihnen gerne sowohl bei der vorsorglichen Formulierung von Dokumenten zur Regelung Ihres Nachlasses zur Seite, als auch im Falle von Streitigkeiten nach Eintritt eines Todesfalls.
- Gestaltung von Erbverträgen
- Gestaltung von Übergabeverträgen
- Testamentsgestaltung
- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Auseinandersetzung von Pflichtteilsansprüchen